Sprengwesen:

Das Sprengstoffgesetz (SprstG) hält mit Artikel 14 fest, dass Sprengladungen und gewisse pyrotechnische Gegenstände nur von Personen oder unter der Aufsicht von Personen vorbereitet und gezündet werden dürfen, die einen Spreng- respektive Verwendungsausweis besitzen. Mit den Vollzugsbestimmungen zu diesem Gesetz wird die Weiterentwicklung der Grundlagen und Vorschriften sowie das Qualitätsmanagement im Sprengwesen dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Inovation (SFBI) übertragen. Dazu gehört auch die Aufsicht über die Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb dieser Ausweise. Der Dienst Sprengwesen befasst sich im Detail mit diesen Aufgaben.

Sprengausweis A:

Der Berechtigte kennt alle Sprengmittel und das Zubehör und darf damit einfache Sprengarbeiten selbständig ausführen. Das heisst gemäss SprstV Art. 52:

1 Der Eintrag A berechtigt, allgemeine Sprengarbeiten mit geringem Schaderisiko unter folgenden Einschränkungen selbständig auszuführen:

  • je Sprengung dürfen höchstens 5 kg Sprengstoff verwendet werden.
  • Bei pyrotechnischer Zündung ist je Sprengung maximal eine Sicherheitsanzündschnur erlaubt.

Zulassungsbedingungen:

Im Ausbildungs- und Prüfungsreglement steht folgendes:

Art. 13 Zulassung: 13.1zu den Kursen wird zugelassen wer:

a) mündig ist

b) zuverlässig ist. Eine Bescheinigung nach Art. 55 Abs. 1 der SprstV ist beizubringen

c) die Kursgebühr fristgerecht einbezahlt hat.

Sprengausweis B

Die Berechtigung B schliesst auch die Berechtigung A ein Gemäss SprstV Art. 52

Der Eintrag B berechtigt, allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko unter folgenden Einschränkungen selbständig auszuführen:

  • mit bis zu 25 kg Sprengstoff je Sprengung selbständig
  • mit grösserer Sprengstoffmenge nach den erforderlichen schriftlichen Anweisungen (Sprengplan usw) einer Person mit dem Eintrag C unt unter deren fachkungiger Überwachung.

Zulassungsbedingungen

Im Ausbildungs- und Prüfungsregelemnent steht folgendes:

Art. 13 Zulassung: 13.1 zu den Kursen wird zugelassen, wer

  • mündig ist
  • zuverlässig ist. Eine Bescheinigung nach Art. 55 Abs. 1 der SprstV ist beizubrigen.
  • die Kursgebühr fristgerecht einbezahlt hat
  • folgende praktische Erfahrung oder Ausbildung nachweist: Eine Ausbildung oder Berufspraxis von mindestens 1 Jahr Dauer in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft.

Über Ausnahmen betreffende Buchstabe d) eintscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der Kreiskommissionen.

Sprengausweis C:

Die Berechtigung C schliesst auch die Berechtigungen A + B ein. Gemäss SprstV Art. 52:

3 Der Eintrag C berechtigt:

  • allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko selbständig zu planen, auszuführen oder ausführen zu lassen;
  • allgemeine Sprengarbeiten mit hohem Schadenrisiko nach den schriftlichen Anweisungen (Projektunterlagen usw.) ausgewiesener Fachpersonen zu planen und unter deren projektbezogenen Überwachung auszuführen.

Zulassungsbedingungen

Im Ausbildungs- und Prüfungsregelemnent steht folgendes:

Art. 13 Zulassung: 13.1 zu den Kursen wird zugelassen, wer

  • mündig ist
  • zuverlässig ist. Eine Bescheinigung nach Art. 55 Abs. 1 der SprstV ist beizubrigen.
  • die Kursgebühr fristgerecht einbezahlt hat
  • folgende praktische Erfahrung oder Ausbildung nachweist:Eine Ausbildung oder Berufspraxis von mindestens 3 Jahren Dauer in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft.

Über Ausnahmen betreffende Buchstabe d) eintscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der Kreiskommissionen.

Grossbohrlochsprengungen (GR)

Zu den Kursen wird zugelassen, wer im Zeitpunkt der Ausbildung mindestens 1 Jahr Inhaber der Sprengberechtigung C ist.

Metallsprengungen (ME)

Zur Ausbildung wird zugelassen, wer Inhaber der Sprengberechtigung B oder C ist.

Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln zu Sprengzwecken (VE)

Zur Ausbildung wird zugelassen, wer im Zeitpunkt der Ausbildung Inhaber der Sprengberechtigung A, B oder C ist.
Sprengkurse: Kategorie A und B

09. – 13.10.23 Schwyz SZ Plätze frei

 

Sprengkurs: Kategorie C

15. – 18.04.2024 Riedholz SO

Plätze frei

Metall/Vernichten:

10.06.23 Eschenbach LU wenige Plätze

25.11.23 Eschenbach LU Plätze frei

 

 

Unterwasser:

11. – 13.09.2023 Thun/BE

 

 

Ergänzende Schulung

Cours complémentaire

12.05.23 Riedholz SO

28.10.23 Reichenbach BE

04.11.23 Rothenthurm SZ

11.11.23 Visp VS

02.12.23 Sargans SG

weitere Kurse siehe Kursprogramm